OM-Zeichen Nachhaltigkeit

Mit dem „OM-Zeichen Nachhaltigkeit“ dokumentieren Betriebe, dass sie ihren Betrieb nach den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) systematisch durchdacht und entsprechende Maßnahmen festgelegt und organisiert haben.
Sie dokumentieren mit dem Zeichen, dass Sie anhand des Praxisstandards OM-Check „Nachhaltigkeit“ (OM-Praxis A 3.7) und zwei von der Offensive Mittelstand entwickelten Kurzchecks zu den zentralen Themen des Arbeits- und Umweltschutzes Ihren Betrieb analysiert und Handlungsbedarfe festgelegt haben. Sie haben zu allen drei Bereichen mindestens zehn Maßnahmen detailliert festgelegt sowie die Umsetzung und die Wirkungskontrolle organisiert. Dabei müssen Sie jeweils vier Maßnahmen im Bereich Lieferkette (Bausteine 1-3 unten), sowie drei Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz (Baustein 4 unten) und drei Maßnahmen im Bereich Umweltschutz (Baustein 5 unten) festlegen. Falls Sie ein zertifiziertes Managementsystem im Arbeitsschutz oder im Umweltschutz haben, müssen Sie in den zertifizierten Bereichen nichts ausfüllen, wenn Sie dieses zertifizierte Managementsystem nachgewiesen haben.
Somit haben Sie folgende Bausteine und Checkpunkte behandelt:
1. Voraussetzungen für eine nachhaltige Betriebsorganisation
1.1 Nutzen einer nachhaltigen Betriebsorganisation
1.2 Umweltschutz als Bestandteil der Unternehmensziele
1.3 Sicherheit und Gesundheit sowie Einhaltung der Menschenwürde als Bestandteil der Unternehmensziele
2. Umweltschutzziele und Organisation des betrieblichen Umweltschutzes
2.1 Verantwortung und Aufgabenübertragung im Umweltschutz
2.2 Risiken im Umweltschutz ermitteln und bewerten
2.3 Arbeitsplanung und Umweltschutz
2.4 Kompetenzen zum Umweltschutz absichern
2.5 Umweltbewusste Beschaffung
2.6 Wirkungskontrolle und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes
3. Maßnahmen zur Umsetzung der Umweltschutzziele
3.1 Maßnahmen zum Klimaschutz
3.2 Maßnahmen zum Klimaanpassung
3.3 Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen
3.4 Maßnahmen zur Entwicklung bzw. Stärkung der Kreislaufwirtschaft
3.5 Maßnahmen zur Verringerung der Umweltverschmutzung
3.6 Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt
4. Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen
4.1 Verantwortung und Aufgabenübertragung im Arbeitsschutz
4.2 Gefährdungen ermitteln und Risiken bewerten
4.3 Sichere und gesundheitsgerechte Planung der Arbeit
4.4 Unterweisung und Qualifizierung der Beschäftigten
4.5 Prüfung der Arbeitsmittel
4.6 Beschaffung und Arbeitsschutz
4.7 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
4.8 Wirkungskontrolle und Verbesserung des Arbeitsschutzes
5. Menschenrechte und soziales Engagement
5.1 Führungsaufgabe „Menschenrechte“
5.2 Menschenrechte im eigenen Betrieb
5.3 Menschenrechte bei Lieferanten
5.4 Menschenrechte bei Geschäftspartner
5.5 Soziales Engagement
6. Gestaltung einer fairen Lieferkette
6.1 Zuständigkeiten für Sorgfaltspflichten
6.2 Risiken in der Lieferkette ermitteln
6.3 Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Verbesserungsprozesse zu den Sorgfaltspflichten im eigenen Betrieb organisieren
6.4 Angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Verbesserungsprozess der eigenen Lieferkette organisieren
6.5 Beschwerdeverfahren