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OM-Zeichen Arbeitsschutz

„OM-Zeichen Arbeitsschutz“-Logo

Mit dem „OM-Zeichen Arbeitsschutz“ dokumentieren Betriebe, dass sie ihren Betrieb nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes systematisch durchdacht und entsprechende Maßnahmen festgelegt und organisiert haben.

Sie dokumentieren mit dem Zeichen, dass sie anhand des Praxisstandards „GDA-ORGAcheck – Arbeitsschutz mit Methode“ (OM-Praxis A-3.1) ihren Betrieb analysiert und Handlungsbedarfe festgelegt haben. Außerdem haben sie mindestens zehn Maßnahmen detailliert beschrieben sowie deren Umsetzung und die Wirkungskontrolle organisiert.

Sie haben damit folgende Themen behandelt:

  1. Verantwortung und Aufgabenübertragung
  2. Kontrolle der Arbeitsschutzaufgaben und -pflichten
  3. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Arbeitsschutzausschuss
  4. Qualifikation für den Arbeitsschutz
  5. Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  6. Unterweisung der Beschäftigten
  7. Behördliche Auflagen
  8. Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz
  9. Beauftragte und Interessenvertretung
  10. Kommunikation und Verbesserung
  11. Arbeitsmedizinische Vorsorge
  12. Planung und Beschaffung
  13. Fremdfirmen und Lieferanten
  14. Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte
  15. Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen