OM-Zeichen-Datenbank
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

OM-Zeichen-Datenbank

 

Vorbemerkung

Die Stiftung „Mittelstand – Gesellschaft – Verantwortung“ (im Folgenden: „Anbieter“), Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg, betreibt als Trägerin der Offensive Mittelstand auf dem Internetportal „om-zeichen.de“ (im Folgenden: Internetportal) eine Unternehmerliste. Unternehmer können sich auf dem Internetportal registrieren und Ihre Qualifikation durch einen selbst durchzuführenden Test prüfen und gegenüber Dritten darstellen.

1. Ziel

Ziel des Internetportals ist es, Unternehmern die Möglichkeit zu geben, die Qualität der eigenen Leistungen mit Hilfe von Selbstwertungsinstrumenten zu prüfen und gegenüber potenziellen Kunden darzustellen. Für Internetnutzer besteht freier Zugang zu dem Internetportal und den Informationen bzgl. der dort angezeigten Unternehmen.

2. Gültigkeit

Die AGB gelten zwischen den Unternehmern und dem Anbieter.

3. Unternehmer

Die Registrierung für das Internetportal ist ausschließlich Unternehmern i.S.d. § 14 BGB gestattet.

4. Vertragsschluss / Laufzeit

4.1 Der Unternehmer muss sich zunächst registrieren. Nach Angabe seiner Kontaktdaten und dem Anklicken des Buttons „Registrieren“ erhält der Unternehmer eine E-Mail mit einem Verifizierungslink. Durch das Anklicken des Links schließt der Unternehmer den Zweijahresvertrag mit dem Anbieter ab.

4.2 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Internetseite www.om-zeichen.de/informationen-zum-om-zeichen/wie-kann-man-es-erwerben angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.3 Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Die Laufzeit beginnt mit der Bezahlung der Rechnung. Die Preise für die gesamte Laufzeit sind im Voraus zu zahlen. Die Rechnung wird im persönlichen Account des Unternehmers zum Download zur Verfügung gestellt.

4.4 Der Vertrag endet nach Ablauf der zwei Vertragsjahre. Vor Vertragsende erhält der Unternehmer eine Erinnerung per E-Mail. In der E-Mail wird der Unternehmer darauf hingewiesen, dass er den Vertrag um zwei Jahre verlängern kann, indem er die Selbstbewertung i.S.d Nr. 5.2 erneut vornimmt. Wenn der Unternehmer die Selbstbewertung über die Seite Re-Autorisierung in seinem Konto erneut vornimmt, gilt der Vertrag als um zwei Jahre verlängert. Die Kosten sind der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisliste auf der Seite www.om-zeichen.de/informationen-zum-om-zeichen/wie-kann-man-es-erwerben zu entnehmen.

4.5 Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

5. Bedingungen für die Anzeige in der Unternehmerliste auf dem Internetportal

5.1 Der Unternehmer hat im Rahmen der Registrierung seine Adresse und die weiteren geforderten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

5.2 Der Unternehmer hat eine Selbstbewertung beim OM-Zeichen Arbeitsschutz mit dem GDA-ORGAcheck (OM-Praxis A-3.1) beim OM-Zeichen Faire Lieferkette mit dem Check „Faire Lieferkette" (OM-Praxis A-3.7) plus den Zusatzmodulen Arbeitsschutz und Umweltschutz vorzunehmen. Dabei hat der Unternehmer alle Fragen des GDA-ORGAchecks bzw. des Checks „Faire Lieferkette" (OM-Praxis A-3.7) plus der Zusatzmodule Arbeitsschutz und Umweltschutz vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und mindestens 10 Maßnahmen mit den vorgegebenen Kriterien festzulegen.

5.3 Der Unternehmer wird nicht vor Zahlung der Rechnung des Anbieters angezeigt.

5.4 Der Unternehmer versichert, dass seine bei der Registrierung und späteren Selbstbewertung gemachten Angaben korrekt sind.

6. Überprüfung der Angaben des Unternehmers durch den Anbieter

6.1 Die Vollständigkeit der vom Unternehmer im Rahmen der Registrierung und der Selbstbewertung zu nennende Angaben und die Gültigkeit der Selbstbewertung sowie die gelieferten Nachweise werden von dem Anbieter nach formalen Kriterien überprüft. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, die Angaben auf Nachfrage des Anbieters zu belegen.

6.2 Nach Prüfung der Angaben des Unternehmers durch den Anbieter wird der Anbieter den Unternehmer in der Unternehmerliste des Internetportals anzeigen, soweit der Anbieter die Angaben für vollständig erachtet und kein Zweifel an der Korrektheit der Angaben und der Selbstbewertung hat.

6.3 Nach Anzeige des Unternehmers auf der Unternehmerliste des Internetportals darf er das „OM-Zeichen“ bzw. die Marke

„OM-Zeichen Faire Lieferkette“-Logo und/oder „OM-Zeichen Arbeitsschutz“-Logo

in folgender Form

„OM-Zeichen Faire Lieferkette“-Logo und/oder „OM-Zeichen Arbeitsschutz“-Logo

als Hinweis auf seine Anzeige auf dem Internetportal frei benutzen. Der Unternehmer darf diese Marke nur nutzen, wenn er tatsächlich auf der Unternehmerliste angezeigt wird. Nach Vertragsende ist eine weitere Nutzung nicht zulässig.

6.4 Wenn die Angaben des Unternehmers nicht ausreichend sind, wird der Anbieter den Unternehmer zur Ergänzung der Angaben auffordern. Erfüllt der Unternehmer die Aufforderung des Anbieters auch nicht nach der zweiten Aufforderung innerhalb von vier Wochen für beide Aufforderungen, wird der Unternehmer auf dem Internetportal nicht angezeigt. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf die Erstattung des gezahlten Preises.

6.5 Der Anbieter kann den Unternehmer auch später zum Nachweis der von ihm gemachten Angaben auffordern. Den Nachweis hat der Unternehmer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Nachfrage zu liefern. Sollte der Unternehmer keinen ausreichenden Nachweis innerhalb der Frist vorlegen, darf der Anbieter den Unternehmer von der Unternehmerliste auf dem Internetportal entfernen. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf die Erstattung des gezahlten Preises.

7. Änderung von Daten

Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, Angaben, die er im Rahmen der Registrierung und des Selbstbewertungsprozesses gemacht hat, unverzüglich zu aktualisieren, soweit Angaben nicht länger zutreffen. Der Anbieter ist berechtigt, die neuen Angaben vor der Aktualisierung der Anzeige auf dem Internetportal zu überprüfen und Nachweise für die geänderten Angaben zu fordern. Der Unternehmer hat dieser Aufforderung innerhalb von vier Wochen nachzukommen. Wenn der Unternehmer der Aufforderung nicht ausreichend nachkommt, darf der Anbieter den Unternehmer aus der Unternehmerliste auf dem Internetportal entfernen. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf die Erstattung des gezahlten Preises.

8. Änderung von festgelegten Maßnahmen

Maßnahmen, die der Unternehmer im Selbstbewertungsprozesses genannt hat, kann er später bearbeiten, darf diese aber nicht löschen.

9. Keine Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten Angaben

Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der vom Unternehmer gemachten Angaben. Hierzu gehören auch Selbstbewertungen und genannte Qualifikationen.

10. Kündigung aus wichtigem Grund

10.1 Auch bei einer Regelung der Laufzeit des Vertrags haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die kündigende Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist. Wichtige Gründe sind für den Anbieter insbesondere die folgenden Ereignisse:

  • der Ruf des Internetportals wird durch die Präsenz des Unternehmers erheblich beeinträchtigt
  • laufendes Insolvenzverfahrens des Unternehmers
  • der Unternehmer wirbt für Vereinigungen oder Gemeinschaften – oder deren Methoden oder Aktivitäten – die von Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden.

10.2 Der Anspruch des Unternehmers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte bei Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Unternehmer kündigt aufgrund eines wichtigen Grundes, der vom Anbieter zu vertreten ist.

11. Verfügbarkeit des Internetportals

Der Unternehmer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Internetportals technisch nicht zu realisieren ist. Der Anbieter bemüht sich jedoch, das Internetportal möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung des Dienstes bzgl. des Internetportals führen.

12. Haftung des Anbieters

12.1 Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

12.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

12.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13. Haftungsfreistellung für Anbieter

Der Unternehmer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen, Kosten und Schäden frei, denen der Anbieter im Zusammenhang mit einem schuldhaften Verstoß des Unternehmers gegen seine im Nutzungsverhältnis des Internetportals geltenden Pflichten ausgesetzt ist, insbesondere bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Namensrechten und Persönlichkeitsrechten. Dieser Freistellungsanspruch gilt besonders für Anwalts- und Gerichtsgebühren.

14. Datenschutz

Eine Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten findet nur statt, wenn der Unternehmer eingewilligt hat oder dies durch Gesetz erlaubt ist. Eine Verwendung von personenbezogenen Daten aufgrund einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung vertraglicher Pflichten des Anbieters gegenüber dem Unternehmer. Hinsichtlich Daten oder Inhalten, die nach der Registrierung und des Selbstbewertungsprozesses öffentlich verfügbar sind oder waren und durch einen Dritten gespeichert wurden, trifft den Anbieter keine Pflicht zur Unterbindung einer solchen Speicherung. Es gelten weiter die Datenschutzbestimmungen, die auf der Seite www.om-zeichen.de/datenschutz angezeigt werden.

15. Änderung der AGB

15.1 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass es dem Unternehmer nicht zumutbar ist. Der Anbieter wird den Unternehmer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Der Anbieter wird den Unternehmer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Unternehmer gelten die bisherigen AGB fort. Eine Vertragsverlängerung ist im Fall des Widerspruchs nicht möglich.

15.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die AGB zu ändern: wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Anbieter; soweit der Anbieter verpflichtet ist, die Übereinstimmung der AGB mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die die Rechtslage ändert.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Sofern der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens i.S.d. § 38 ZPO ist, ist der Sitz des Anbieters der ausschließliche Gerichtsstand.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlichen Gewollten gleich oder möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken des Vertrags.